Die Kosten für die Sitzungen werden in der Regel leider nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, das heißt, Sie müssen die Sitzungen aus eigener Tasche bezahlen – Ausnahme: manche private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Selbstzahlung hat für IhrenTherapieerfolg durchaus positive Effekte: Ihre Eigenverantwortung wird betont und die Motivation ist erfahrungsgemäß höher. Sie investieren in Ihr persönliches Wohlbefinden, Ihre Gesundheit und Ihre Weiterentwicklung. Im Gegensatz zu kassenzugelassenen Therapeuten bin ich frei in der Wahl meiner Behandlungsmethode, die Behandlungsdauer ist meist deutlich geringer und es gibt kaum Wartezeiten, da ich auch Abendtermine für Berufstätige anbiete.

Der Zeitbedarf einer Sitzung variiert nach Thema und angewandter Methode. In der Regel beansprucht eine Sitzung 90 Minuten, bei Bedarf nehme ich mir auch gerne länger Zeit für Sie.

Warum 90 Minuten für eine Sitzung?

Meine Erfahrung zeigt, dass dieses Zeitfenster für die meisten Klienten optimal geeignet ist, um ein gutes Vorankommen zu gewährleisten. Ich möchte Ihnen zu Beginn jeder Sitzung zunächst die Möglichkeit geben, ohne Zeitdruck von dem zu berichten, was Sie belastet, was aktuell vorgefallen ist oder was eine vorangegangene Sitzung bei Ihnen bewirkt hat. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, noch mal zu reflektieren, und für mich ist es ungemein wichtig zu erfahren, wo Sie gerade stehen. So können wir uns dann dem jeweiligen Thema widmen, das für Sie gerade ansteht.

Aus meiner Sicht sind 50 Minuten für eine Sitzung, wie sie meist üblich sind, oft zu kurz, um Ihnen das Gefühl zu geben, rundum aufgefangen zu werden.

Konditionen Einzelsitzung

  • pro 60 Minuten 90 €
  • pro 90 Minuten 120 €
  • jede weitere 15 Minuten 20 €

Konditionen Paar- bzw. Familientherapie

  • pro 60 Minuten 120 €
  • pro 90 Minuten 150 €
  • jede weitere 15 Minuten 20 €
  • Zahlungsweise: bar oder Überweisung nach Rechnung
  • Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie gegebenenfalls steuerlich geltend machen. Sie werden entweder als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Finanzverwaltung.